Welche Steuern und Gebühren fallen beim Kauf eines Hauses in Italien an?
Welche Grundsteuern, Notargebühren und Rechtskosten fallen beim Immobilienkauf in Italien an?
Beim Kauf eines Hauses in Italien fallen verschiedene Steuern und Gebühren an, die von Faktoren wie der Art der Immobilie, dem Wohnsitzstatus des Käufers und der Frage, ob es sich um eine Erst- oder Zweitwohnung handelt, abhängen. Hier ist eine Übersicht über die wichtigsten Steuern und Gebühren, die Sie berücksichtigen sollten:
1. Kaufsteuern
Die Art der Immobilie (neu oder bestehend), der Wohnsitzstatus des Käufers und ob es sich um eine Haupt- oder Zweitwohnung handelt, beeinflussen die Steuern.
A. Für Einwohner/Erstkäufer
- Registersteuer (Imposta di Registro):
- Erstwohnung (Hauptwohnsitz): 2 % des Katasterwerts der Immobilie (in der Regel niedriger als der Marktwert).
- Zweitwohnung: 9 % des Katasterwerts.
- Mehrwertsteuer (MwSt/IVA):
- Nicht anwendbar für die meisten Verkäufe von Bestandsimmobilien, aber beim Kauf einer Neubauwohnung direkt vom Entwickler:
- Erstwohnung: 4 % des Kaufpreises.
- Zweitwohnung: 10 % des Kaufpreises.
B. Für Nicht-Einwohner
- Registersteuer:
- Hauptwohnsitz: 2 % des Katasterwerts, wenn Sie planen, innerhalb von 18 Monaten nach dem Kauf nach Italien zu ziehen.
- Zweitwohnung: 9 % des Katasterwerts, wenn Sie nicht in der Immobilie leben möchten.
- Mehrwertsteuer (IVA):
- Für Neubauten vom Entwickler:
- 4 % für den Hauptwohnsitz.
- 10 % für die Zweitwohnung.
C. Luxusimmobilien
- Registersteuer: 9 % des Katasterwerts.
- Mehrwertsteuer: 22 % des Kaufpreises für Luxusimmobilien (klassifiziert als A1, A8 oder A9).
2. Weitere Gebühren
- Katastersteuer (Imposta Catastale):
- Für eine Erstwohnung: Eine feste Gebühr von €50.
- Für eine Zweitwohnung: €100.
- Hypothekensteuer (Imposta Ipotecaria):
- Für eine Erstwohnung: Eine feste Gebühr von €50.
- Für eine Zweitwohnung: €100.
3. Notargebühren
- Notargebühren (Honorario del Notaio): Ein Notar ist in Italien für Immobilientransaktionen zwingend erforderlich. Die Gebühren liegen in der Regel zwischen 1 % und 2 % des Kaufpreises. Sie können je nach Komplexität der Transaktion und Wert der Immobilie variieren.
4. Rechts- und Verwaltungsgebühren
- Anwaltsgebühren: Die Beauftragung eines Anwalts ist nicht zwingend erforderlich, wird aber für ausländische Käufer empfohlen. Die Anwaltsgebühren liegen zwischen 1 % und 3 % des Kaufpreises.
- Maklergebühren: Wenn Sie einen Immobilienmakler nutzen, liegt die Provision in der Regel bei 3 % bis 5 % des Kaufpreises, zuzüglich 22 % MwSt.
5. Laufende Grundsteuern
- IMU (Imposta Municipale Unica): Dies ist eine lokale Grundsteuer, die auf Zweitwohnungen erhoben wird. Erstwohnungen sind im Allgemeinen befreit, es sei denn, sie fallen unter die Luxusimmobilien-Klassifikationen.
- Der Satz variiert je nach Gemeinde und liegt im Allgemeinen bei 0,4 % bis 0,76 % des Katasterwerts.
- TASI (Tributo per i Servizi Indivisibili): Eine Steuer für lokale Dienstleistungen (Beleuchtung, Instandhaltung). Diese wird in der Regel zwischen Eigentümer und Mieter aufgeteilt und liegt bei 0,1 % bis 0,25 % des Katasterwerts.
- TARI (Tassa sui Rifiuti): Eine Abfallsteuer, die auf der Größe der Immobilie und der Anzahl der Bewohner basiert.
6. Sonstige Kosten
- Gutachten-/Bewertungsgebühren: Wenn Sie die Immobilie begutachten lassen, können Kosten von 300 € bis 700 € anfallen.
- Bankgebühren: Wenn Sie eine Hypothek aufnehmen, können die Banken eine Hypothekeneinrichtungsgebühr und eine Bewertungsgebühr erheben, die in der Regel zwischen 0,5 % und 1 % des Darlehensbetrags liegen.
Das Verständnis dieser Steuern und Gebühren ist wichtig, um den Kauf eines Hauses in Italien zu planen und Ihr Budget effektiv zu verwalten. Wenn Sie Hilfe benötigen oder eine Immobilie finden möchten, die wertvoll und in einer großartigen Lage ist, kontaktieren Sie uns bitte: ItalicaHomes